Arbeitgeber Hochschule: Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Auf der Suche nach einem passenden Nebenjob verschlägt es viele Studierende in universitätsferne Arbeitsfelder. Doch warum in die Ferne schweifen? In Form von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, umgangssprachlich oft „HiWis“ (kurz für Hilfswissenschaftler), bietet die eigene Hochschule studienbegleitende Beschäftigungsverhältnisse.
Studentische vs. wissenschaftliche Hilfskraft: Eine Definition
Das zentrale Unterscheidungsmerkmal für die Einstufung als studentische (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist die Qualifikation: Während wissenschaftliche Hilfskräfte zur Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss benötigen, müssen studentische Hilfskräfte lediglich eine gültige Immatrikulation vorweisen. Nach Abschluss eines Studiums ist eine Anstellung als studentische Hilfskraft nur in Ausnahmefällen möglich, etwa parallel zu einem Master- oder Zweitstudium.
Arbeitsrechtlich sind alle universitären Hilfskräfte gleichgestellt, jedoch profitieren wissenschaftliche Hilfskräfte von ihrem Status als Absolventen durch bessere Bezahlung und eigenverantwortlichere Aufgabenbereiche.
In der Praxis ist eine Beschäftigung als WHK vor allem für jene interessant, die promovieren oder eine akademische Karriere anstreben. Wer anderweitig auf einen Berufseinstieg hinarbeitet oder nach dem Studium einfach noch ein wenig jobben möchte, findet fernab der Hochschule besser bezahlte Alternativen. Räumliche und inhaltliche Nähe machen SHK-Stellen hingegen grundsätzlich für alle Studierenden attraktiv.
Aufgabenbereich: Was macht ein HiWi?
HiWis erbringen im weitesten Sinne unterstützende, wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, in der Regel sind sie einem Wissenschaftler in höherer Position zugeordnet. Art und Anspruch der konkreten Aufgaben variieren dabei je nach Stelle und Status der Hilfskraft: WHK unterstützen den Universitätsbetrieb, indem sie etwa eigenständig Unterrichtseinheiten durchführen, Prüfungen und Hausarbeiten korrigieren oder in der Forschung assistieren; der Arbeitsbereich einer SHK reicht von administrativen Tätigkeiten hin zur Anleitung von Tutorien. Niedrigschwellige Positionen in der Hochschulverwaltung, dem Uni-Rechenzentrum oder der Fakultätsbibliothek werden zu großen Teilen mit SHKs besetzt.
Obwohl arbeitsrechtlich der wissenschaftliche Anteil eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses überwiegen muss, sehen sich HiWis häufig auch mit unliebsamen Aushilfstätigkeiten wie Kopieren oder EDV konfrontiert. Nicht jede Stelle an der Uni hat also einen unmittelbaren akademischen Mehrwert.
Arbeiten an der Uni: Arbeitszeit und Vergütung
Wie in fast allen Studentenjobs ist die Arbeitszeit für HiWis gesetzlich beschränkt. So dürfen wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte außerhalb der vorlesungsfreien Zeit maximal 19 Stunden pro Woche arbeiten. Verträge zwischen Hochschule und HiWi werden meist semesterweise abgeschlossen, allerdings ist die Tätigkeit insgesamt auf sechs Jahre befristet.
Anders als festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiter sind HiWis nicht an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gebunden, sondern in Stundensätzen bezahlt. Die Vergütung wird von den Bundesländern, teilweise auch von den einzelnen Hochschulen geregelt, ist also standortabhängig und zudem durch weitere Faktoren einer großen Dynamik unterworfen. Zwar ist es deshalb kaum möglich, präzise Angaben zum Verdienst zu machen, reich wird man als HiWi allerdings nicht: Dafür sorgt u.a. eine Richtlinie zur Festlegung von Höchstlöhnen, vom gesetzlichen Mindestlohn dürfen die Stundensätze sogar nach unten hin abweichen. Je nach Status und Abschluss beträgt der Stundenlohn somit zwischen 8,50 und 15 Euro.
Aufgrund der Verbindung von eingeschränkter Arbeitszeit und niedrigem Lohnniveau begründen die meisten HiWi-Jobs ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Wie andere Minijobber verdienen auch studentische und wissenschaftliche Mitarbeiter dann steuer- und sozialabgabenfrei. Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben HiWis unter anderem gesetzlichen Anspruch auf (bezahlten) Jahresurlaub, Mutterschutz und Unfallversicherung.
HiWi-Job: Vor- und Nachteile
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erlangen abseits des Lehrbetriebs einen Einblick hinter die Kulissen der eigenen Hochschule. Wer mit einer wissenschaftlichen oder akademischen Laufbahn liebäugelt, profitiert besonders vom Kennenlernen der universitären Organisationsstruktur und des Arbeitsalltags sowie dem unmittelbaren Kontakt zu aktuellen Forschungsthemen. Idealerweise eignet sich eine Stelle an der Uni als praxis- und anwendungsorientierte Ergänzung zum theorielastigen Studium und vermittelt für den Arbeitsmarkt allgemeingültige Erfahrungen in Teamarbeit, Projektmanagement oder Präsentationstechniken.
Im schlimmsten Fall begründet eine HiWi-Stelle ein prekäres Beschäftigungsverhältnis ohne nennenswerten akademischen oder beruflichen Mehrwert. Bewerber sollten sich deshalb über die eigenen Erwartungen im Klaren sein und sich möglichst umfassend informieren, was das jeweilige HiWi-Profil angeht.
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Abseits geregelter Verfahren ist es gängige Praxis, dass Dozenten gezielt Studierende ansprechen, die sie für geeignet halten. Jeder Tag an der Uni ist also eine Chance, sich in Vorlesungen und Seminaren durch engagiertes Auftreten und Mitarbeit zu empfehlen. Auch proaktive Interessensbekundungen sind völlig legitim.